Information zum Thema Mitgliedsbeitrag
Liebe Mitglieder
es haben uns einige Anfragen erreicht, ob denn jetzt die Mitgliedsbeiträge erstattet werden, da aktuell kein gemeinsamer Sport möglich ist.
Bitte lesen Sie dazu unsere Stellungnahme:
„Sie haben sich für eine Mitgliedschaft im Barsbütteler Sportverein von 1948 e.V. entschieden und sind somit ein Teil dieser sportlichen Solidargemeinschaft. Aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung wurde wegen der Corona-Krise der Sportbetrieb eingestellt. Somit können wir aktuell nicht gemeinsam Sport treiben, stellen aber unseren Mitgliedern diverse Trainingsvideos auf YouTube zur Verfügung, um zu Hause fit zu bleiben.
Eine Rückerstattung der Beiträge ist nicht vorgesehen. Der monatliche Vereinsbeitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt für eine Leistung dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins (in unserem Fall Sport) verwirklicht werden kann. Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. In der Regel sind die Beiträge knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen (wie z.B. Verbandsabgaben, Versicherungsbeiträge, Energiekosten, Gehälter etc.).
Natürlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft satzungsgemäß zu kündigen. Wir appellieren jedoch an Ihre Solidarität, damit auch wir als gemeinnützigere Verein diese Krise überstehen und Ihnen hoffentlich bald wieder ein breites Sportangebot bieten können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund.
Ihr BSV-Vorstand“